Wie bekannt können Bestrafungen aufgrund der Verletzung von Datenschutzbestimmungen drastisch ausfallen.
Je nach Art der Gesetzesverletzung können bis zu 10 Mio. Euro oder bis zu 2 % des Vorjahresumsatzes als Strafe verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei besonders schweren Verstößen sind bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Vorjahresumsatzes vorgesehen. Zum Glück wurden mit dem „Datenschutz-Deregulierungsgesetz“ noch Entschärfungen beschlossen. So soll es bei erstmaligen Verstößen zunächst nur Verwarnungen geben. Allerdings hat die Behörde schon durchblicken lassen, dass bei schwerwiegenden oder besonders viele Menschen betreffenden Verstößen sehr wohl ohne vorherige Verwarnung gestraft werden wird.
Das Recht einer betroffenen Person, vom Datenverantwortlichen zu erfahren, welche persönlichen Daten zu welchem Zweck verwendet werden, ist eines der zentralen Elemente. Dieses Recht soll aber dann nicht greifen, wenn durch diese Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis gefährdet werden würde. Eine schwammige Formulierung …
Unternehmen sollten jedenfalls die Sache ernst nehmen: denn abseits behördlicher Strafen kann jeder Betroffene vom Unternehmen direkt Schadenersatz fordern, wenn seine Daten unbefugt verwendet werden.
Aus Fachkreisen hört man, dass die Strafen wohl kaum weniger als 1.000 € im Einzelfall betragen werden. Ob es zu einer regelrechten Klagsflut durch findige Rechtsanwälte kommen wird, bleibt abzuwarten.