Seit Anfang 2018 kann man eine Einpersonen-GmbH ohne Notar gründen.
Errichtungsurkunde
Die Errichtungsurkunde – das ist der Gesellschaftsvertrag bei einer Einpersonen-GmbH – wird über das Unternehmensserviceportal (USP) auf www.usp.gv.at elektronisch erstellt und an das Firmenbuch weitergeleitet. Sie muss folgende Punkte enthalten:
Die Errichtungsurkunde darf höchstens noch Folgendes beinhalten:
Die Bank bekommt eine wichtige Rolle
Der Weg zur Bank bleibt einem nicht erspart, denn die GmbH braucht ein eigenes Konto auf das man die Stammeinlage einzahlt. Die Bank muss auch die Identität des Gründers prüfen. Ausweis daher nicht vergessen! Die Bank schickt eine Ausweiskopie, die Bestätigung über die Einzahlung sowie eine Musterzeichnung ans Firmenbuchgericht.
Tipp: Zuerst zur Bank! Für die Firmenbuchanmeldung brauchen Sie den IBAN des Geschäftskontos.
So kommen Sie zur GmbH
Alles was Sie brauchen ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte. Damit registrieren Sie sich beim USP. Im zweiten Schritt legen Sie innerhalb des USP ein Gründerkonto an.
USP-Gründerkonto
Mit Anlage des Gründerkontos können Sie weitere Wege elektronisch erledigen:
Welche GmbHs können nicht elektronisch gegründet werden?
Fast ohne Gebühren
Die elektronische Gründung geht schnell und kostet fast nichts (außer die Stammeinlage):
Sinnvolle Gründungsberatung
Auch wenn die rasche Gründung einer Einpersonen-GmbH verlockend klingen mag, so empfehlen wir, sich vor der Gründung umfassend zu informieren. Denn die GmbH muss z.B. immer eine doppelte Buchhaltung führen und jährlich eine Bilanz erstellen. Steuerlich fällt auch in Verlustjahren die jährliche Mindestkörperschaftsteuer von 500 € im ersten bis 1.750 € ab dem elften Jahr an.