Unternehmer sowie Privatpersonen können Geldspenden für die Flüchtlingshilfe absetzen, wenn sie an eine Organisation geleistet werden, die mit der Asylhilfe beauftragt ist und die auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger angeführt ist.
Bewahren Sie die Spendenbestätigung oder den Einzahlungsbeleg auf, falls das Finanzamt nachprüft. Sie können maximal 10 % Ihrer Einkünfte als Spenden im Rahmen der Sonderausgaben absetzen. Ein Beispiel: Bei einer Spende von 80 € erhält man bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 € rund 30 € über die Arbeitnehmerveranlagung zurück.
Selbstständige können bis zu 10 % des Gewinnes des laufenden Geschäftsjahres spenden. Spenden Sie als Unternehmerin oder Unternehmer aus dem Betriebsvermögen, so kann man die Spende als Betriebsausgabe absetzen. Unternehmen können auch Sachspenden (zB eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden.
Mit der Steuerreform 2015/16 kommt eine Umstellung des Systems im Zusammenhang mit dem Nachweis von Spenden. Ab dem Veranlagungsjahr 2017 erfolgt eine automatische Berücksichtigung der Spenden im Veranlagungsverfahren. Die empfangenden Organisationen haben die Daten auf datenschutzkonforme Weise an die Finanzverwaltung zu melden. Die betreffenden Sonderausgaben brauchen vom Steuerpflichtigen nicht mehr in der Steuererklärung beantragt werden.
Spendenliste: www.bmf.gv.at >
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