Sozialversicherung
28. November 2025

Geringfügigkeitsgrenze 2026 eingefroren

Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 mit 551,10€ unverändert, da die jährliche Anpassung wegen Sparmaßnahmen ausgesetzt ist. Kollektivvertragliche Lohnerhöhungen können bei geringfügig Beschäftigten zur Überschreitung führen, was Beiträge für Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung auslöst. Für Personen, die wegen vorzeitiger Pension nur geringfügig dazuverdienen dürfen, kann hier sogar ein Verlust der Pensionsleistung drohen. Vermeiden lässt sich dies durch Anpassung der Wochenarbeitszeit.

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