Mit 1. Juli 2025 wurde die Grunderwerbsteuer (GrESt) für Gesellschaften mit Immobilienbesitz verschärft. Damit soll Steuervermeidung durch Share Deal – also durch den Verkauf von Gesellschaftsanteilen anstelle des Grundstücks – unterbunden werden.
Schwelle sinkt von 95 auf 75 %
Bisher war GrESt fällig, wenn mindestens 95 % der Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft übertragen oder in der Hand einer Person vereinigt wurden. Diese Schwelle beträgt nun 75 %.
Anteilsübertragung
Werden 75 % der Anteile innerhalb von sieben (bisher fünf) Jahren übertragen, so fällt GrESt auf den gesellschaftlichen Immobilienbestand an. Dies gilt sowohl für Personen- als nunmehr auch für Kapitalgesellschaften.
Anteilsvereinigung
Besitzt ein Erwerber oder eine Erwerbergruppe mehr als 75 % der Anteile, so fällt ebenfalls GrESt an – und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem durch eine Übertragung der Schwellenwert überschritten wird. Dabei werden unmittelbare und nun neu auch mittelbare Beteiligungen zusammengezählt (etwa durch Zwischenschaltung von Gesellschaften). Als Erwerbergruppen gelten auch Personenvereinigungen, etwa konzernartige Gruppen oder wirtschaftlich verbundene Strukturen unter einheitlicher Leitung.
Steuersatz
Dieser bleibt bei 0,5 % vom Grundstückswert. Bei Immobiliengesellschaften fallen allerdings 3,5 % vom gemeinen Wert an (das entspricht grob dem Verkehrswert), sofern es sich nicht um eine Übertragung im Familienverband handelt.
Weitere Infos zu Immobiliengesellschaften sowie Info-Links finden Sie in der impuls plus* Online-Fassung.