Fiskurios
19. Februar 2018

“Ihr” Sachbezug für “sein” Auto

In der Praxis kommt es vor, dass der wesentlich beteiligte Gesellschafter ein Kfz der GmbH auch für Privatfahrten nutzt. Auch die Gattin, die in der GmbH als Dienstnehmerin beschäftigt ist, nutzt dieses Fahrzeug privat. Und schon wurde im Zuge einer GPLA-Prüfung der „halbe“ Sachbezug für die Gattin vorgeschrieben.

Obwohl es zusätzlich noch vier private Fahrzeuge gibt, hat das Bundesfinanzgericht den Ansatz des halben Sachbezuges bestätigt. Begründung: Der Besitz von Privatfahrzeugen schließt die Nutzung des Firmen-Kfz für private Fahrten nicht aus. Selbst wenn die GmbH der Gattin des Gesellschafters Privatfahrten mit dem Firmen-Kfz verboten hätte, wäre dieses Verbot unter Eheleuten kaum ernst gemeint.

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