Fiskurios
12. September 2016

Karfreitag als Feiertag?

Im Arbeitsruhegesetz sind 13 gesetzliche Feiertage ge­re­gelt. Zusätzlich steht Angehörigen bestimmter Religions­ge­meinschaften (zB der evangelischen Kirche) auch der Kar­frei­tag als Feiertag zu.

Ein Dienstnehmer ohne religiöses Bekenntnis hat seinen Dienstgeber geklagt, weil er am Karfreitag, anders als sein evangelischer Kollege, arbeiten musste. Er verlangte für seine Arbeit an diesem Tag ein Feiertagsentgelt.

Das OLG Wien gab dem Dienstnehmer Recht, weil diese gesetzliche Regelung gegen die EU-Gleichbe­hand­lungs­richtlinie verstößt.

Weil es in Österreich aber dazu noch keine höchst­ge­richt­liche Judikatur gibt, wurde die Revision beim OGH zuge­lassen. Dort ist der Fall noch anhängig.

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