
In diesem Teil unserer Serie über künstliche Intelligenz (KI) widmen wir uns dem Arbeitsrecht und zeigen, durch welche Maßnahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter KI-Anwendungen richtig, effektiv, ethisch korrekt und gesetzeskonform nutzen können.
Seit 2. Februar 2025 ist Artikel 4 des EU AI-Act in Kraft. Er verpflichtet Anbieter und Nutzer von KI-Systemen sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen. Schulungen, Trainings und gezielte Informationen müssen auf das technische Wissen, die vorhandene Erfahrung oder Ausbildung der Nutzer sowie auf den jeweiligen Einsatzkontext abgestimmt werden. Da für die Nichteinhaltung des AI-Acts hohe Strafen winken, ist die Dokumentation der Vermittlung der KI-Kompetenz dringend anzuraten.
Unternehmen müssen eine Person als KI-Beauftragten bestimmen, die für den sicheren und regelkonformen Einsatz von KI-Systemen im Rahmen der KI-Strategie des Unternehmens verantwortlich ist. Diese Person erstellt auch in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, dem Datenschutzbeauftragen und eventuell auch dem Risk Manager die KI-Guideline für Mitarbeitende. Eine solche Guideline regelt, welche KI-System angewendet werden dürfen, welche verboten sind und unter welchen Voraussetzungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die erlaubten KI-Systeme anwenden dürfen. Dabei soll die KI-Guideline auch auf ethische Gesichtspunkte eingehen (z.B. sind Ergebnisse auf Diskriminierung zu überprüfen).
Tipp:
www.wko.at
> Suche: KI-Guidelines für KMU
Die Vermittlung der notwendigen KI-Kompetenz kann sowohl in internen als auch externen Schulungen stattfinden. Dabei sind drei Themenbereiche zu unterscheiden:
Einführung in die KI: Vermittlung von Grundlagenwissen und Anwendungsmöglichkeiten.
Spezifische Tool-Schulungen: Hier werden konkrete Softwareanwendungen und deren Nutzungsbedingungen geschult.
Compliance-Schulung: Hier soll auf rechtliche Rahmenbedingungen, Risiken, Datenschutz, Ergebniskontrolle und Transparenzpflichten sensibilisiert werden.
Als externe Schulungsanbieter bieten sich an: Unis, Fachhochschulen, BFI, Wifi und Co, Softwareanbieter (bei Branchensoftware) oder Bildungseinrichtungen des eigenen Berufsstandes, die auch auf rechtliche Besonderheiten der eigenen Branche spezialisiert sind.
Wichtig: Dokumentieren Sie jede KI-Aus- und Weiterbildung mit Teilnehmerliste und Inhaltsangabe und vergewissern Sie sich, dass die KI-Guideline von allen Betroffenen wahrgenommen und verstanden wird.
Soll im Rahmen des Auswahlprozesses oder der Personalverwaltung „Hochrisiko-KI“ eingesetzt werden – wie etwa automatisierte Leistungsbeurteilung oder Verhaltensbeobachtung, so sieht der AI-Act ab 2. August 2026 besonders strenge Verpflichtungen hinsichtlich Risikomanagement, menschlicher Aufsicht, Dokumentation und Transparenz vor. Gänzlich verboten sind beispielsweise KI-Systeme zur Erkennung von Emotionen in Bewerbungsprozessen, da sie in die Rechte und Freiheiten von Betroffenen zu sehr eingreifen.