Happy business woman with present box at office desk
RechtUmsatzsteuer
30. November 2015

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft

Wie Sie Ihren Kunden und Mitarbeitern steuerschonend eine Freude machen können:

Geschenke an Kunden

Einkommen- / Körperschaftsteuer

Hier können Sie alle Geschenke absetzen, die aus Gründen der Werbung überlassen werden. Versehen Sie Geschenke mit Firmenlogo oder Ihrer Firmenaufschrift. Die beliebtesten Klassiker: Kugelschreiber, Kalender, Feuerzeuge, Wein, Schokolade.
Geschenke zu Repräsentationszwecken – also zur Pflege von Geschäftskontakten – werden nicht anerkannt. Weih­nachts- und Geburtstagsgeschenke sind daher nur absetzbar, wenn sie der Werbung dienen. Tipp: Doku­men­tieren Sie die Werbewirksamkeit, indem sie zB das Geschenk mit Logo fotografieren.

Umsatzsteuer

Für Kundengeschenke fällt grundsätzlich Umsatzsteuer an. Für geringwertige Werbegeschenke wie zB Kugelschreiber und für Geschenke bis 40 € netto pro Jahr und Empfänger müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen.

Empfängernennung

Echte Weihnachtsgeschenke über einer Bagatellgrenze von rund 40 € können Sie somit weder als Betriebsausgabe ab­setzen noch die Vorsteuer abziehen. Besonders heikel wird die Sache für Körperschaften (zB GmbHs, Vereine), wenn trotz Aufforderung der Finanz nicht offen gelegt wird, wer die Empfänger der Geschenke sind. Dann wird die Betriebs­ausgabe gestrichen und ein Zuschlag von 25 % verhängt.

Spenden

Spenden aus dem Betriebsvermögen sind bis zu 10 % des laufenden Gewinns vor Gewinnfreibetrag absetzbar. Die klassischen Spendenorganisationen stehen auf der Spenden­liste des Finanzministeriums. Unternehmen können auch Sach­spenden absetzen (Ausnahme: Spenden an Spenden­sammelvereine). Spenden aufgrund von Katastrophen­schäden oder werbewirksames Sponsoring von Kultur und Sport sind unbegrenzt absetzbar.

Geschenke an Mitarbeiter

  • Feiern, Betriebsausflug:
    bis 365 € pro Jahr
  • Gutscheine, Sachgeschenke:
    bis 186 € pro Jahr, kein Bargeld, im Rahmen einer Be­triebsveranstaltung, Autobahnvignette und Gold­münzen gelten als Sachgeschenk
  • Jubiläumsgeschenk:
    zusätzlich ab 2016 steuerfrei, bis 186 € pro Jahr, Gut­scheine oder Sachgeschenke, gilt für Dienst- und Firmenjubiläen, nicht für Geburtstagsgeschenke
  • Freie oder verbilligte Mahlzeiten:
    bis 4,40 € pro Tag Restaurantgutscheine,
    bis 1,10 € pro Tag Lebensmittelgutscheine,
    unbegrenzt bei Verköstigung am Arbeitsplatz
    (zB Werksküche, Kantine)
  • Jobticket:
    Öffi-Ticket zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge:
    bis 300 € pro Jahr (GK)
  • Zuschuss Kinderbetreuungskosten:
    bis 1.000 € pro Kind und Jahr (GK)
  • Betriebsarzt, Impfungen, Gesundheitsvorsorge:
    ab 2016 gesetzlich verankert (GK)
  • Mitarbeiterrabatte – Neuregelung ab 2016:
    bis 20 % steuerfrei, wenn darüber bis 1.000 €
    pro Jahr steuerfrei (GK)
  • Mitarbeiterbeteiligung:
    bis 2015: 1.460 €, ab 2016: 3.000 € pro Jahr (GK)

(GK) Gruppenkriterium: Steuerfrei sind diese Geschenke nur dann, wenn sie an alle oder an eine bestimmte Gruppe (zB alle Mitarbeiter mit dreijähriger Dienstzeit) gewährt werden.

Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind Auf­merk­samkeiten oder wenn das Geschenk ohne Vorsteuerabzug gekauft wurde (zB Gutscheine).

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