Die Krankenversicherung im gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ist mit 7,65 % gleich teuer. In den Beitragsgrundlagen und Leistungen bestehen noch Unterschiede.
Beiträge und Beitragsgrundlage
Die Beitragsgrundlage eines selbstständig Versicherten im GSVG ist der Jahresgewinn zuzüglich Sozialversicherung. Davon bezahlt man 7,65 % an Beiträgen. Ein Dienstnehmer ist ASVG-versichert und bezahlt 3,87 %, sein Dienstgeber nochmals 3,78 % – der Gesamtbeitrag ist somit ebenfalls 7,65 % vom Bruttobezug.
Die Mindestbeiträge betragen 402,12 € p.a. (Wert 2018), wenn man über der Geringfügigkeitsgrenze von 438,05 € monatlich verdient. Man zahlt maximal 5.494,20 € pro Jahr für die Krankenversicherung in der Höchstbeitragsgrundlage (d.s. 71.820 € Jahresverdienst). Damit ist die Harmonisierung in den Kosten weitgehend erfolgt; die Beitragsgrundlage ist noch unterschiedlich.
Ein Geldleister ist in der Höchstbeitragsgrundlage und geht grundsätzlich als Privatpatient zum Arzt; Option auf Sachleister möglich.
Leistung | ASVG | GSVG | |
Sachleister (SL) | Geldleister (GL) | ||
Ärztliche Hilfe | Sachleistung, e-card |
Sachleistung, e-card. 20 % des Vertragshonorars als Kostenanteil, für mitversicherte Kinder kein Kostenanteil |
Als Privatpatient Ersatz von max. 80 % der tatsächlich erwachsenen Kosten. Vorteil: höhere Tarife für Leistungen, Leistungen in Vertragsambulatorien sind kostenlos (jedoch wie SL Kostenanteil) |
Besuch Wahlarzt |
Kostenerstattung iHv 80 % der Vertragstarife; Selbstbehalt 20 % |
Privatpatient (siehe oben) |
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Heilmittel (Arzneien) |
Man erhält das Medikament mit Rezept (Rezeptgebühr). |
Privatrezept, Refundierung von max. 80 % der tatsächlichen Kosten. Vorteile: größere Auswahl, keine Chefarztpflicht, jede Packungsgröße, Rezept bis 6 Monate. Umschreiben auf Kassenrezept möglich |
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Heilbehelfe, Hilfsmittel (außer Brillen) |
elbstbehalt 10 % der Kosten, mindestens aber 34,20 € (Wert 2018) Befreiungsmöglichkeiten gegeben (erhöhte Familienbeihilfe, unter 15 Jahren, soziale Schutzbedürftigkeit) |
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Krankenstand |
Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Dienstgeber je nach Dienstzugehörigkeit; Grundanspruch bis zu 6 Wochen voll, 4 Wochen halb (1. Dienstjahr) |
Im GSVG gibt es nur dann Krankengeld, wenn eine freiwillige Zusatzversicherung abgeschlossen wurde (Höhe ab dem 4. Tag 60 % von 1/30 der monatlichen Beitragsgrundlage). Krankengeld ruht bei Anstaltspflege. Unterstützungsleistung (UL): Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gebührt UL in Höhe von 29,93 € für 20 Wochen (Voraussetzung: persönliche Arbeitskraft im Betrieb, weniger als 25 Dienstnehmer.) Ab 1.7.2018 gibt es die UL bei 43 Tagen andauernder Arbeitsunfähigkeit rückwirkend ab dem 4. Tag. |
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Krankenhausaufenthalt |
Kostenlos in der allgemeinen Gebührenklasse |
Auch kostenlos möglich, wenn Sonderklasse. Refundierung von max. 80 % der tatsächlichen Kosten. Vorteil: eventuell geringere Prämien für private Zusatzversicherung; kein Spitalskostenbeitrag |