Sozialversicherung
14. März 2016

Lohnnebenkosten gesenkt

Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE) sinkt per 1.1.2016 von derzeit 0,45 % auf 0,35 %. Der IE ist zur Gänze vom Dienstgeber zu tragen und grundsätzlich für alle der Arbeitslosenversicherung unterliegenden Ver­sicherten zu leisten. Der IE dient zur Finanzierung von Ge­hältern und Löhnen im Insolvenzfall eines Dienstgebers.

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