Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE) sinkt per 1.1.2016 von derzeit 0,45 % auf 0,35 %. Der IE ist zur Gänze vom Dienstgeber zu tragen und grundsätzlich für alle der Arbeitslosenversicherung unterliegenden Versicherten zu leisten. Der IE dient zur Finanzierung von Gehältern und Löhnen im Insolvenzfall eines Dienstgebers.