Vor allem ältere Arbeitnehmer fechten ihre Kündigungen aufgrund Sozialwidrigkeit immer wieder vor Gericht an. Sozialwidrigkeit liegt etwa vor, wenn man keine Chance hat, in absehbarer Zeit eine passende neue Stelle zu finden. Ein 59-jähriger Marketingassistent (Bruttoverdienst 3.380 €/Monat) und Vater zweier Kinder scheiterte jedoch kürzlich bei dem Versuch, seinen Job zurückzubekommen. Der OGH begründete die Entscheidung unter anderem damit, dass die Ehefrau des 59-jährigen Mannes ein „erheblich höheres Einkommen“ als ihr Mann erziele und bei der Beurteilung der Sozialwidrigkeit auch „die gesamte wirtschaftliche und soziale Lage des Arbeitnehmers und seiner Familienangehörigen einzubeziehen“ sei.