Aufgrund der Sanktionspakete gibt es eine Meldeverpflichtung für Geldtransfers von mehr als 100.000 € aus der EU. An die Oesterreichische Nationalbank AG müssen Geldtransfers in alle Dritt- und EWR-Staaten gemeldet werden, wenn die Gesellschaften oder Organisationen zu mehr als 40 % im Eigentum von russischen Staatsangehörigen, natürlichen Personen mit Wohnsitz in Russland oder in Russland niedergelassenen juristischen Personen sind.