Plattform-Betreiber wie Airbnb sind verpflichtet, Aufzeichnungen über ihre Umsätze zu führen und diese dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen. Über einem Jahresumsatz von 1 Mio. € müssen die Daten automatisch übermittelt werden, darunter nur auf Verlangen des Finanzamtes.
Hinweis: Die Meldeverpflichtung kann insbesondere bei Gelegenheitsvermietern zur Entdeckung von bisher nicht gemeldeten Einkünften führen. Sollten derartige Einkünfte vorliegen, wäre jetzt noch Zeit für eine Selbstanzeige.