Steuern
6. Dezember 2021

Ökosoziale Steuerreform

Die Ökosoziale Steuerreform ist auf Kurs. Erste Maßnahmen sollen schon 2022 umgesetzt werden. Der Begutachtungsentwurf aus den betroffenen Ministerien liegt bereits vor. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen:

Regionaler Klimabonus

Ein Teil der geplanten CO2-Bepreisung wird als Klimabonus ab 2022 an die Bevölkerung zurückbezahlt. Der Bonus soll einmal pro Jahr an jede natürliche Person ausbezahlt werden. Der Bonus beträgt zwischen 100 und 200 €, je nachdem wie gut die jeweilige Gemeinde urbanisiert und an den öffentlichen Verkehr angebunden ist.

Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten den halben Bonus. Welche Gemeinden in welche Bonusstufe fallen, regelt eine Verordnung. Im Internet kursieren zahlreiche Karten, die aber noch nicht den Letztstand darstellen.

Senkung Krankenversicherungsbeiträge

Niedrigverdiener bis 2.500 € Bruttobezug pro Monat zahlen dann um bis zu 1,7 Prozentpunkte weniger an KV-Beiträgen. Auch Pensionisten bis 2.200 € Bruttopension erhalten eine Ermäßigung. Die Beitragssätze für den Dienstgeber bleiben unverändert.

Senkung Einkommensteuer

Die erste Stufe wurde bereits gesenkt. Nun folgen die Stufen zwei und drei:

Stufe

Einkommen

pro Jahr in €

Grenzsteuersatz

bis Dezember 2019

ab Jänner 2020

ab Juli 2022

ab Juli 2023

1

11.000 – 18.000

25 %

20 %

20 %

20 %

2

18.000 – 31.000

35 %

35 %

30 %

30 %

3

31.000 – 60.000

42 %

42 %

42 %

40 %

Freibetrag für Mitarbeitergewinnbeteiligungen

Befreiung für

bis 2021

ab 2022

Kapitalbeteiligungen

3.000 €

3.000 €

Gewinnbeteiligung

3.000 €

Erhöhung Familienbonus Plus

 

Bonus

pro Kind und Jahr

Bonus

pro Kind und Jahr

 

bis Juni 2022

ab Juli 2022

Familienbonus plus

1.500 €

2.000 €

Familienbonus plus
ab 18 Jahre

500 €

650 €

Kindermehrbetrag (Niedrigverdiener)

250 €

450 €

Senkung Körperschaftsteuer

 

bis 2022

ab 2023

ab 2024

Körperschaftsteuersatz in Prozent

25 %

24 %

23 %

Erhöhung Grenze Geringwertige Wirtschaftsgüter „GWG“

 

bis 2019

ab 2020

ab 2023

GWG-Grenze für Sofortabschreibung

400 €

800 €

1.000 €

Erhöhung Gewinnfreibetrag

Gewinnfreibetrag

bis 2021

ab 2022

Für die ersten 30.000 €
(Grundfreibetrag)

13 %

15 %

Einführung Ökologischer Investitionsfreibetrag (ab 2023)

Investitionsfreibetrag

Wirtschaftsgüter „Ökologisierung“

Wirtschaftsgüter „Sonstige“

als zusätzliche Betriebsausgabe

15 %

10 %

Die geplanten Maßnahmen liegen im Begutachtungsentwurf vor. Es kann sich daher noch Einiges ändern. Wir halten Sie am Laufenden.

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