Finanzen
28. November 2016

Schnell noch ein neues Firmenauto vom Christkind?

Seit 1.1.2016 ist die Höhe des Sachbezugs für ein privat genutztes Firmenauto abhängig vom CO2-Ausstoß. Wer ein schadstoffarmes Firmenfahrzeug bis zu einem CO2-Ausstoß von 130g fährt, dessen Sachbezug wurde nicht erhöht und beträgt 1,5 % der Anschaffungskosten (max. 720 € pro Monat).

Wer ein Fahrzeug mit höheren Emissionswerten nutzt, bezahlt die Steuer von einem 2 %igen Sachbezug von den Anschaffungskosten (max. 960 € pro Monat).

Der Grenzwert wird für Neuanschaffungen ab 2017 auf 127 g abgesenkt. Wenn der Arbeitgeber noch heuer ein Firmenauto mit einem CO2 Ausstoß von bis zu max. 130g anschafft, dann profitiert der Mitarbeiter vom 1,5 %igen Sachbezug nicht nur im Jahr 2016, sondern auch in den weiteren Jahren der Nutzung. Oder man bekommt ein Elektrofahrzeug als Firmenauto, dann bezahlt man gar keinen Sachbezug. Das wäre doch ein nettes Christkind?

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