Wenn sich im Zuge einer abgabenrechtlichen Prüfung (GPLA- oder Betriebsprüfung) herausstellt, dass es zu einer höheren Steuernachzahlung kommt, kann das Finanzamt einen Sicherstellungsauftrag erlassen.
Ein Sicherstellungsauftrag kann erlassen werden, noch bevor die Prüfung abgeschlossen und die Nachzahlung bescheidmäßig festgesetzt wird. Ein solcher Sicherstellungsauftrag wird deshalb mit Bescheid erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung entgegen zu wirken.
Der Bescheid hat die vorläufige Höhe der Abgabennachforderung und die Gründe für die Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung zu enthalten. Die Sicherstellung kann damit sofort vollzogen werden. Das Finanzamt verlangt zB eine Aufstellung der offenen Kundenforderungen und verständigt diese, dass die Zahlung nicht mehr an den Lieferanten sondern schuldbefreiend nur mehr an das Finanzamt erfolgen darf.
Außerdem ist ein Betrag festzusetzen, mit dem der Abgabenpflichtige den sofortigen Vollzug verhindern kann. Dieser Betrag entspricht im Regelfall der voraussichtlichen Steuernachzahlung.