RechnungswesenUmsatzsteuer
30. November 2015

So müssen Belege 2016 aus­sehen

Ab 1.1.2016 gilt die allgemeine Belegerteilungspflicht.
Es sind fast alle Unternehmen betroffen. Das muss auf dem Beleg stehen:

Beleg Rechnung Rechnung
bis 400€
1.
Liefernder bzw. leistender Unternehmer   eindeutige
Bezeichnung
    Name und Anschrift
2.
Leistungsempfänger Name und
Anschrift
3.
Menge und handels­übliche Bezeichnung der Ware oder Art und Umfang der Leistung zB Blumen­geschäft: Schnitt­blumen detaillierter als auf Beleg, zB Blumen­geschäft: Rosen, Tulpen, Nelken
4.
Liefer- oder Leistungsdatum bzw. -zeitraum
5.
Ausstellungsdatum
6.
Entgelt brutto bzw. Angaben zur rechneri­schen Er­mittlung  netto
(Kleinunter­nehmer: brutto)
   brutto
7.
Umsatzsteuer auf händi­schem Beleg nicht not­wendig Steuerbetrag, Steuersatz bzw. Hinweis auf Befreiung Steuer­satz bzw. Hinweis auf Be­freiung
8.
fortlaufende Nummer
9.
UID-Nummer eigene, ab 10.000 € brutto auch des Kunden
Wenn Registrier­kassenpflicht zusätzlich:    ab 2017
Kassenidentifikations­nummer
Uhrzeit der Belegausstellung
Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen
Maschinenlesbarer Code (QR-, Bar-Code, OCR mit genau definierter Zeichen­folge)
impuls plus*

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