Wer über 30.000 € Gewinn erzielt, muss investieren, um den 13-prozentigen Gewinnfreibetrag (GFB) voll absetzen zu können.
Den GFB können natürliche Person (auch als Mitunternehmer) mit betrieblichen Einkünften (Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb) absetzen, egal ob sie den Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln oder bilanzieren.
Der Grundfreibetrag beträgt bis zu einem Gewinn von 30.000 € automatisch 13 %. Man muss vor Jahresende investieren, um 13 % vom Gewinn über 30.000 € absetzen zu können. Ab 175.000 € Gewinn reduziert sich der GFB. Der maximale GFB beträgt 45.350 € pro Jahr. Achtung: Ein Betriebsausgabenpauschale ist bei einem investitionsbedingten GFB nicht möglich.
GFB-fähige Investitionen
Nicht GFB-fähige Investitionen
Die Investition muss einem inländischen Betrieb mindestens vier Jahre dienen.
Tipp:
Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2019, damit Sie rechtzeitig investieren können. Wir unterstützen Sie gerne.