Steuern
2. Dezember 2019

Steuern sparen mit Gewinnfreibetrag

Wer über 30.000  Gewinn erzielt, muss investieren, um den 13-prozentigen Gewinnfreibetrag (GFB) voll absetzen zu können.

Den GFB können natürliche Person (auch als Mitunternehmer) mit betrieblichen Einkünften (Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb) absetzen, egal ob sie den Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln oder bilanzieren.

Der Grundfreibetrag beträgt bis zu einem Gewinn von 30.000 € automatisch 13 %. Man muss vor Jahresende investieren, um 13 % vom Gewinn über 30.000 € absetzen zu können. Ab 175.000 € Gewinn reduziert sich der GFB. Der maximale GFB beträgt 45.350 € pro Jahr. Achtung: Ein Betriebsausgabenpauschale ist bei einem investitionsbedingten GFB nicht möglich.

GFB-fähige Investitionen

  • Neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter wie Maschinen, LKW, EDV
  • Gebäude und Mieterinvestitionen
  • Wertpapiere: Müssen den Kriterien des §14 EStG entsprechen. Es gibt eine breite Auswahl. Fragen Sie Ihre Bank.

Nicht GFB-fähige Investitionen

  • PKW, Luftfahrzeuge, Kombis (außer Fahrschulen, Taxis, Busse)
  • geringwertige Wirtschaftsgüter
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter (WG)
  • WG mit Forschungsprämie
  • WG von Konzerngesellschaft

Die Investition muss einem inländischen Betrieb mindestens vier Jahre dienen.

Tipp:

Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2019, damit Sie rechtzeitig investieren können. Wir unterstützen Sie gerne.

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