1. April 2017

Transparenzportal abfragen

Die Transparenzdatenbank kann im Transparenzportal abgefragt werden. Das geht mit Handysignatur, Bürgerkarte oder FinanzOnline-Zugang.

In die Transparenzdatenbank fließen alle Geldleistungen des Bundes und der Länder für jeden Bürger ein. Das sind:

•    Sozialversicherungsleistungen (z.B. Krankengeld)
•    Ruhe- und Versorgungsbezüge (z.B. Pension)
•    Förderungen (z.B. Jungunternehmerförderung)
•    Transferleistungen (z.B. Pflegegeld, Familienbeihilfe)
•    Ertragsteuerliche Ersparnisse (z.B. Sonderausgaben, begünstigte Besteuerung bestimmter Einkünfte, Bildungsfreibetrag, Kinderfreibetrag, etc.)

Neben diesen öffentlichen Leistungen findet sich auch das Einkommen laut Jahreslohnzettel, den der Arbeitgeber übermittelt bzw. bei Selbstständigen der Bezug laut Einkommensteuerbescheid. Auch für Unternehmen kann das Transparenzportal abgefragt werden.

Der Auszug aus dem Transparenzportal ist amtlich signiert und kann daher als offizieller Einkommensnachweis oder Nachweis über erhaltene Leistungen verwendet werden.

Anmeldung
Für eine Anmeldung im Transparenzportal brauchen Sie Bürgerkarte, Handysignatur oder FinanzOnline-Zugang. Wir als Steuerberater sind nicht berechtigt, die Abfrage für Sie durchzuführen.

Abfragen durch Dritte
Nur Förderstellen dürfen im Transparenzportal auf für die Förderung relevante Daten Einsicht nehmen. Im Portal gibt es den Punkt „Wer hat mich abgefragt?“. Dort können die Abfragen von Dritten eingesehen werden.

Übersicht Leistungen und Förderungen
Im Transparenzportal können Leistungen und Förderungen je Zielgruppen angesehen werden. Von einer Kurzübersicht führen Links zu den jeweiligen Förderstellen. Diesen Teil der Datenbank kann man auch ohne Anmeldung ansehen.

https://transparenzportal.gv.at/

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