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Sozialversicherung
16. März 2025

Unfall am Arbeitsweg mit E-Scooter?

Der E-Scooter ist ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Vermehrt wird er für Wege zu und von der Arbeit verwendet. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Unterliegt der mit dem E-Scooter zurückgelegte Arbeitsweg dem besonderen Versicherungsschutz?

Der OGH hat kürzlich entschieden, dass ein Unfall mit dem E-Scooter auf dem Weg zur Arbeitsstätte kein Dienst- oder Arbeitsunfall ist, wenn der Unfall auf die typischen Gefahren des Fahrens eines E-Scooters zurückgeht. Anders als das Fahrrad ist ein E-Scooter kein Verkehrsmittel, sondern ein „Trendsportgerät“. Die Benutzung erfordert eine besondere Geschicklichkeit, außerdem kann aufgrund der technischen Eigenschaften des E-Scooters ein sicheres Fahren nicht gewährleistet werden.

Wenn der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird, fehlt die Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Leistungen aus der Kranken- und Pensionsversicherung bleiben bestehen. Für Arbeitnehmer würde das Krankengeld (50-60 % des Nettoverdienstes) zum Zuge kommen. Zusätzliche Kosten für Behandlungen, Therapien und Medikamente sind nicht immer vollständig von der Krankenkasse gedeckt, was zu finanziellen Belastungen führen kann.

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