Der Arbeitsunfall ist in der gesetzlichen Unfallversicherung ein Unfall, der während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg erfolgt. Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wegunfalls werden in der laufenden Rechtsprechung sehr eng ausgelegt. Bei Nichtzutreffen liegt ein Freizeitunfall vor.
Damit der Versicherungsschutz bei einem Wegunfall gewährt werden soll, muss Folgendes vorliegen:
Besonderheiten im Homeoffice
Im Falle einer vereinbarten Home-office-Tätigkeit gilt die Wohnung des Versicherten als Arbeitsstätte.
Eine in der Arbeitspause zurückgelegte private Wegstrecke erhält demzufolge einen betrieblichen Charakter. Der Versicherungsschutz ist somit gege-ben, wenn in der Mittagspause eine Jause vom nächstgelegenen Supermarkt geholt wird.
Die Beurteilung, ob ein Freizeit- oder ein Arbeitsunfall vorliegt, entscheidet darüber, welcher Versicherungsträger zuständig ist.