InternationalUmsatzsteuer
13. Juni 2016

Was ist eine EU-Verzollung?

Die EU-Verzollung bringt Waren ohne Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in die EU. Das geht, wenn nach dem Import eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung folgt.

Vor allem Schweizer Unternehmen nutzen die Vereinfachung für die Einfuhr ihrer Waren in die EU. Österreich wird oft als Import-Land benutzt. Wie die EU-Verzollung funktioniert, zeigt folgendes Beispiel: CH führt nach Ö ein und liefert weiter nach D.

Voraussetzungen

  • Exporteur CH hat in Ö (Eintrittsland) eine UID-Nummer oder verwendet UID-Nummer des Fiskalvertreters
  • Kunde D tritt mit seiner (nicht österreichischen) UID-Nummer auf
  • Exporteur CH importiert nach Ö (er ist Schuldner der EUSt). Das ist zB der Fall, wenn man DDP „verzollt und versteuert“ vereinbart.
  • Die Ware muss zuerst nach Ö und dann nach D trans­portiert werden.

Der Vorteil der EU-Verzollung: einfache Abwicklung, keine EUSt, weniger Zollgebühren. Die Lieferung von Ö nach D ist eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. D muss den Erwerb versteuern, hat aber als Unternehmer Vor­steuer­abzug.

Achtung:
Die EU-Verzollung funktioniert nur, wenn die Ware an­schließend mittels i.g. Lieferung in ein anderes EU-Land gelangt. Der Transport muss buchmäßig nachgewiesen werden. Gelingt das nicht, fällt nachträglich EUSt an.

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