Steuern
22. Juni 2021

Was kann ich 2020 fürs Homeoffice absetzen?

Kleines ABC der Homeoffice-Kosten:

  • Laptop, Drucker, Handy etc.: Absetzbar als Arbeitsmittel; Privatanteil abziehen. Arbeitsmittel über 800 € auf mehrere Jahre verteilen.
  • Internet-Kosten, Datenverbindung: Absetzbar als Arbeitsmittel; ca. 40 % Privatanteil abziehen. Ab 2021: Der Arbeitgeber kann pauschal 3 € pro Homeoffice-Tag bezahlen (max. 300 € pro Jahr). Wer weniger bekommt, kann Differenzwerbungskosten oder die tatsächlichen Kosten absetzen.
  • Miete, Abschreibung, Instandhaltungs-, Energie-, Finanzierungskosten können nur sehr wenige Berufsgruppen absetzen. Das häusliche Arbeitszimmer muss Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden. Gute Chancen haben Gutachter, Schriftsteller, Dichter, Maler, Komponisten, Bildhauer, Teleworker u.Ä.
  • Büromöbel – allgemein sind nur im Rahmen des häuslichen Arbeitszimmers absetzbar. Ausnahme:
  • Ergonomische Büromöbel wie Bürostuhl oder Schreibtisch sind ab 2021 als Werbungskosten bis max. 300 € pro Jahr absetzbar, wenn zumindest an 26 Tagen pro Jahr ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wird. Sind die Möbel teurer als 300 €, kann der übersteigende Betrag in den Folgejahren abgesetzt werden. Der Wert 2021 von 300 € für ergonomische Büromöbel kann bereits für Ausgaben 2020 in Anspruch genommen werden (höchstens 150 €).
  • Pendlerpauschale 2020 und 1. Halb-jahr 2021: Anspruchsberechtigte behalten das Pendlerpauschale, auch wenn sie von zu Hause aus gearbeitet haben.
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