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Recht
23. September 2024

Was spricht für eine Holdinggesellschaft?

Eine Holdinggesellschaft, auch oft schlicht als Holding bezeichnet, ist eine Muttergesellschaft, die eine Beteiligung an anderen, meist operativen Kapitalgesellschaften hält, ohne selbst unmittelbar in das operative Geschäft eingebunden zu sein.

Steuerliche Vorteile

1. Befreiung Dividenden

Einer der größten Vorteile einer Holding ist die Beteiligungsertragsbefreiung. Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften sind in Österreich grundsätzlich steuerfrei. Auch die ausschüttende operative Gesellschaft muss keine 27,5%ige Kapitalertragsteuer (KESt) einbehalten. Die Befreiung gilt für österreichische Töchter unabhängig vom Ausmaß und der Dauer der Beteiligung. Bei ausländischen Töchtern muss eine internationale Schachtelbeteiligung vorliegen, das heißt die Beteiligung muss mindestens 10 % für mindestens ein Jahr betragen und darf nicht aus einem Niedrigsteuerland stammen.

2. Steuerstundung

Aufgrund dieser Befreiung können operative Gewinne in die Holding hochgeschleust werden. Diese kann dann am Kapitalmarkt veranlagen und die Kapitalerträge mit 23 % Körperschaftsteuer (KöSt) versteuern. Erst bei Ausschüttung an die Gesellschafterin oder den Gesellschafter (natürliche Person) fällt die 27,5%ige Dividenden-KESt an.

3. Befreiung Veräußerungsgewinn

Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf einer internationalen Schachtelbeteiligung sind von der Körperschaftsteuer befreit. Diese vorteilhafte Regelung macht Österreich zu einem bevorzugten Standort für internationale Holdinggesellschaften. Beim Verkauf einer österreichischen Beteiligung fallen 23 % KöSt an.

4. Finanzierungszinsen absetzbar

Erwirbt eine Holding eine operativ tätige Tochtergesellschaft, können die Zinsen für die Beteiligungsfinanzierung steuerlich abgesetzt werden. Gründet man eine steuerliche Unternehmensgruppe, können die Zinsen gegen den Gewinn der Tochter gerechnet werden und die Gruppe spart sich insgesamt KöSt. Bei Zinsen ab 3 Mio. € schränkt die Zinsschranke die Absetzbarkeit ein.

Weitere Vorteile

  • Flexibilität und Kontrolle, da Geschäftsbereiche gebündelt werden können.
  • Finanzierung: interne Finanzierung möglich, größere Kreditwürdigkeit durch größere Struktur.
  • Risikostreuung: Unterschiedlich riskante Geschäfte können auf Töchter aufgeteilt werden.
  • Vermögensschutz: Das Vermögen der Muttergesellschaft ist bei Insolvenz einer Tochtergesellschaft geschützt.

Nachteile einer Holding

  • Komplexität und Verwaltungskosten: Neben der beratungsintensiven Gründung sind auch die laufenden Aufwendungen keinesfalls zu unterschätzen. Jede Gesellschaft muss eine doppelte Buchhaltung führen und auch einen eigenen Jahresabschluss aufstellen. Eventuell ist auch ein Konzernabschuss notwendig.
  • Verrechnungspreise: Diese müssen zwischen den verbundenen Unternehmen den Verrechnungspreisrichtlinien entsprechen.
  • Verlustverwertung: Verluste in einer Tochtergesellschaft können nur mit Hilfe einer Firmengruppe mit Gewinnen von anderen Töchtern verrechnet werden.

Tipp: Eine Holding-Konstruktion macht nur für Unternehmen Sinn, die über eine gewisse Substanz verfügen. Ob es sich im Einzelfall lohnt, können wir mit Ihnen gemeinsam überlegen.

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