Steuern
13. Juni 2016

Wenn die Finanz die Kassa prüft

Im Zuge der Einführung der Einzelaufzeichnungs-, Regis­trier­kassen- und Belegerteilungspflicht besucht die Finanz die Unternehmen und kontrolliert die Kasse. Dafür gibt es unterschiedlich strenge Verfahren.

Compliance-Nachschau – Formular KN 1a

Diese Art der Nachschau gibt es zu Redaktionsschluss offiziell nicht mehr. Wahrscheinlich wird sie allerdings noch bis 30.6.2016 im Einsatz bleiben.

Bei einer Compliance-Nachschau kündigt sich das Finanz­amt an und vereinbart einen Termin. Der Besuch soll vor allem informieren. Es drohen keine Strafen, wenn es noch keine gesetzeskonforme Registrierkasse gibt. Man füllt gemeinsam das Einseiten-Formular KN 1a aus.

Nachschau zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht – Formular KN 1b

Hier verwendet die Finanz das ausführlichere Vierseiten-Formular KN 1b. Mit Hilfe des Formulars und der Bei­la­ge/Checkliste werden die neuen Pflichten überprüft. Bis 30.6.2016 wird noch nicht gestraft, wenn man das Fehlen der Registrierkasse sinnvoll begründen kann.

Kassennachschau – Formular KN 1

Hier stattet die Finanzpolizei einen Besuch ab und kon­trolliert mit Hilfe des Zwölf-Seiten-Formulars KN 1. Dieser erfolgt immer unangekündigt und hat das Ziel, Straftaten aufzudecken und zu verfolgen.

Das Formular KN 1 ist als vertraulich eingestuft und über­prüft, ob technisch die Kassenrichtlinie eingehalten wird und ob die tatsächlichen Umsätze im Kassensystem abge­bildet werden. Ab 2017 wird auch die technische Sicher­heits­einrichtung überprüft.

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