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Recht
1. Juli 2017

Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer?

Diese Frage soll bald das Register der wirtschaftlichen Eigentümer beantworten. Unternehmen müssen sich eintragen und die Finanz darf darauf zugreifen.

Zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen, Strohmann-Konstruktionen und Geldwäsche wird ab Jänner 2018 ein Register eingeführt, das die wirtschaftlichen – also die wahren – Eigentümer von Gesellschaften, Vereinen etc. aufzeigen soll. Erstmals werden auch Stiftungen und Fonds mit Ihren Eigentümern bzw. Stiftern zentral erfasst.

Wirtschaftlicher Eigentümer
Das neue Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) sieht als wirtschaftliche Eigentümer natürliche Personen, die z.B. bei Aktiengesellschaften und GmbHs direkt oder indirekt mit mehr als 25 Prozent beteiligt sind. Es kommt allerdings nicht auf die formalen Eigentumsverhältnisse an, sondern es werden jene Personen erfasst, die die tatsächliche Kontrolle ausüben. Bei Treuhandverhältnissen sind das zumeist die Treugeber, bei Privatstiftungen die Stifter und bei Vereinen die Obmänner.

Meldeverpflichtung und Erleichterungen
Jeder eintragungspflichtige Rechtsträger ist grundsätzlich verpflichtet, die wirtschaftlichen Eigentümer selbst oder durch ihren Vertreter wie z.B. Steuerberater oder Anwalt einzutragen. Wo es allerdings bereits öffentliche Register gibt, sind umfangreiche Befreiungen von der Meldepflicht vorgesehen. So müssen z.B. OGs, KGs nicht melden, wenn alle persönlich haftenden Gesellschafter natürliche Personen sind. Bei GmbHs entfällt die Meldepflicht, wenn alle Gesellschafter natürliche Personen sind. Auch Vereine müssen nicht melden, da diese im Vereinsregister eingetragen sind. Durch diese Befreiungen dürfte sich die Meldepflicht für den Großteil erübrigen.

Einsicht
Das Register wird nicht öffentlich zur Verfügung gestellt. Neben den Behörden werden Banken, Anwälte, Steuerberater und andere Vertreter einen kostenpflichtigen Ausdruck erstellen können. Zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung können auch Dritte einen Antrag auf Einsicht stellen.

Bis zu 200.000 Euro Strafe
Wer nicht oder nicht richtig meldet, dem droht eine Strafe von bis zu 200.000 Euro. Diese hohe Strafandrohung soll dafür sorgen, dass die Meldedaten korrekt sind.

Tipp: Viele Unternehmen sind durch die Erleichterungen nicht zur Meldung verpflichtet. Sobald der genaue Ablauf festgelegt ist, informieren wir Sie, ob Sie betroffen sind und was zu tun ist.

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