Dienstnehmer
4. September 2018

Wie ermittelt man den Auto-Neuwert für den Sachbezug?

Wer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug auch privat nutzen darf, muss einen Sachbezug versteuern. Dies auch, wenn das Fahrzeug gebraucht angeschafft wurde. Die Sachbezugswerteverordnung bestimmt, dass man den Sachbezug vom Neupreis berechnen muss.

Die Höhe des Sachbezugs berechnet sich von den tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und Nova) mit 2 %, maximal 960 € monatlich. Bei einem CO2-Emissionswert von nicht mehr als 124 g pro Kilometer (Wert 2018) beträgt der Sachbezug 1,5 %, max. 720 €.

Bei einem Gebrauchtfahrzeug ist für die Sachbezugsbewertung der Listenpreis und die CO2 Emissionswert-Grenze zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges maßgebend. Den Preis für Sonderausstattungen darf man weglassen.

Alternativ kann man die nachgewiesenen tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich allfälliger Sonderausstattungen und Rabatte) zum Zeitpunkt des ersten Erwerbes des Kraftfahrzeugs ansetzen.

Tipp: Prüfer verwenden einen Link zu einer Eurotax-Bewertung

www.rechtsfreund.at/eurotax.htm

Die dort angegebenen Neuwerte sind mit Sicherheit sehr hoch! Lassen Sie sich bei gebrauchten Fahrzeugen den damaligen Neuwert vom Händler bestätigen oder erbitten Sie eine Rechnungskopie des Neuwagenkaufs.

impuls plus*

Aktuelle Themen