Fiskurios
27. Februar 2017

Zählt der WC-Besuch zur Arbeitszeit?

Anlassfall war die Klage eines behinderten Arbeiters gegen die Pensionsversicherung auf Gewährung einer Invaliditätspension. Der Kläger begründete, dass er bedingt durch seine Behinderung alle zwei bis drei Stunden das WC für die Dauer von fünf bis zehn Minuten aufsuchen müsse und daher am Arbeitsmarkt nicht mehr einsatzfähig sei.

Es war somit zu beurteilen, ob diese Notwendigkeit tatsächlich berufsunfähig macht oder ob solche Arbeitsunterbrechungen geduldet werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied gegen den Arbeiter: „Es ist üblich, solche kurzen Toilettenpausen zu tolerieren und diese nicht als zusätzliche Arbeitspausen zu qualifizieren“. Es liegt daher kein Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt vor.

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